Gerichtsurteil: Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall einfach in eine teurere Vertragswerkstatt bringt und nicht das Angebot einer günstigeren freien Werkstatt, wie die PROFISERVICE WERKSTATT annimmt, muss für die Mehrkosten aufkommen.
Versicherung muss Kosten der teureren Vertragswerkstatt nicht übernehmen
Das Landgericht Hagen hat entschieden. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hatte sein Auto zur Reparatur einfach in eine Vertragswerkstatt gebracht. Die gegnerische Versicherung wollte aber nur den Reparaturpreis einer nahegelegen freien Werkstatt erstatten und bekam vor Gericht Recht.
Der Kläger musste sich aufgrund seiner Schadenminderungspflicht auf eine mühelos und ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen. Das Fahrzeug war älter als drei Jahre und auch nicht in einer Vertragswerkstatt regelmäßig gewartet oder repariert worden.
Bei der von der Versicherung benannten Reparaturwerkstatt handelt es sich um eine Meisterwerkstatt, die bereits seit vielen Jahren existiert und über technisches Fachwissen und Erfahrungspotential verfügt. Der Fachbetrieb lässt regelmässig seine Mitarbeiter schulen, verwendet ausschließlich Originalersatzteile und hat große Reparaturerfahrung mit Fahrzeugen der Marke. Im übrigen wird eine 3-jährige Garantie auf alle Karosserie- und Lackierarbeiten geboten, die Eurogarant-Qualitätsnorm erfüllt und als „Karosserie-Fachbetrieb“ (ZKF) zertifiziert ist.